Der FC Bayern wird nicht aus dem Vereinsregister gelöscht.
Das Amtsgericht München lehnte einen entsprechenden Antrag
eines Rechtsprofessors ab, wie das Gericht am Freitag bekannt gab.
Lars Leuschner aus Osnabrück hatte Anfang August argumentiert,
dass der Meister nicht nur ” ideelle Zwecke” sondern im hohem Maße
wirtschaftliche verfolge. Deshalb regte er an, den FC Bayern München e.V.
” wegen Rechtsformverfehlung” aus dem Vereinsregister zu entfernen.
Das Amtsgericht widersprach und verwies auf den Bundesgerichtshof,
der 1982 ” eine Auslagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Vereinen
auf Kapitalgesellschaften grundsätzlich für zulässig erachtet hat “.
Die Profis der Müncher sind in die FC Bayern München AG ausgelagert,
welche mittlerweile rund eine halbe Milliarde Euro pro Saison umsetzt.
Der Verein hält mit 75,01 Prozent die Mehrheit der AG:
Quelle dpa